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Berufsunfähigkeitversicherung

Was erwarten Versicherte von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung? Welche Leistungen die Anbieter-Auswahl beeinflussen, zeigt eine aktuelle forsa-Umfrage.

Die Absicherung der Arbeitskraft ist für die allermeisten Arbeitnehmer in Deutschland essenziell. Insbesondere, weil die staatlichen Leistungen 2001 reduziert wurden. Wer nach dem 01.01.1961 geboren wurde, muss im Fall der Fälle auf eine Erwerbsminderungsrente hoffen. Die Leistungsvoraussetzungen dafür sind streng: Betroffene erhalten eine solche Rente nur dann, wenn sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Der bisherige Beruf spielt dabei keine Rolle. Unterschieden wird zwischen verminderter, teilweiser und voller Erwerbsminderung. 2019 bezogen etwa 1,7 Millionen Menschen in Deutschland eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Im Durchschnitt betrug die Rentenhöhe 851,16 Euro.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung versichert hingegen das Risiko, den Beruf, so wie er zuletzt ausgeübt wurde, nicht mehr nachgehen zu können. Als wichtigste Ursache dafür gelten schon seit einigen Jahren psychische Erkrankungen.

Doch welche Leistungen eines BU-Versicherers sind Kunden besonders wichtig? Worauf stützen sie ihre Entscheidung für oder gegen einen Anbieter? Das zeigen Umfrage-Ergebnisse des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag eines Versicherers. Für die repräsentative Umfrage „Berufsleben“ wurden im Februar 2021 1.510 Personen zwischen 18 und 50 Jahren, darunter 1.000 Personen unter 30 Jahre, befragt. Die Ergebnisse:

Welche Leistungen die BU-Auswahl beeinflussen

  • 70 Prozent: Schnelle und unbürokratische Hilfe im Fall der Berufsunfähigkeit, auch rückwirkend
  • 45 Prozent: Unterstützung bei der Rehabilitation und beim beruflichen Wiedereinstieg
  • 40 Prozent: Auszahlung auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit
  • 34 Prozent: Stetiger Anstieg des Rentenbetrags, um z.B. die Inflation auszugleichen
  • 33 Prozent: Flexibilität für Anpassungen während der Laufzeit aufgrund von Veränderungen der Lebenssituation
  • 33 Prozent: Keine Verweisung auf eine alternative Tätigkeit

 

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