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RÜ-Finanz Versicherungsnews

Verdienen sich Rentnerinnen und Rentner neben ihrer gesetzlichen Rente etwas dazu, drohen Abzüge bei der gesetzlichen Rente. Die Hinzuverdienstgrenze aus dem Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) wurde jetzt aber aufgrund der Corona-Krise wesentlich nach oben verschoben. Und die Anwendung des Hinzuverdienstdeckels als individueller Wert für höhere Rentenabzüge wurde sogar komplett ausgesetzt. Rentnerinnen und Rentner dürfen derzeit also wesentlich mehr zur gesetzlichen Rente hinzuverdienen. 

Betriebsschließungsversicherung: Auf Druck der bayrischen Staatsregierung wollen nun doch viele Versicherer ihre Gewerbekunden entschädigen, wenn sie ihren Betrieb infolge der Coronakrise dicht machen mussten. Auf die volle Summe können die Betroffenen aber nicht hoffen: Maximal sollen 15 Prozent der versicherten Tagessumme fließen, zudem auf 30 Tage begrenzt. Ob es für die Gewerbetreibenden sinnvoll ist dieses Angebot anzunehmen, kann nicht pauschal beurteilt werden. Es entscheidet der Einzelfall und die konkrete Vertragsgestaltung.

Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichtes zeigt erneut, wie eingeschränkt der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung ist. Demnach ist ein Arbeitnehmer nicht einmal durch die Berufsgenossenschaft geschützt, wenn er auf dem direkten Weg zur Arbeit beim Tanken verunfallt. Das Urteil stellt die bisherige Rechtspraxis auf den Kopf (Urteil vom 30. 1. 2020 - B 2 U 9/18 R).

Die Situation scheint paradox: Auf der einen Seite rechnet die Bundesregierung mit 2,35 Millionen Kurzarbeitern infolge der Coronakrise, die entweder eine reduzierte Arbeitszeit und damit Einkommensverluste hinnehmen müssen oder die aufgrund einer „Kurzarbeit Null“ sogar ganz zuhause sind. Zugleich aber fehlt es in wichtigen Bereichen der Wirtschaft an Arbeitskräften. Deshalb werden nun auch die Zuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter deutlich erweitert.

Die Kontaktsperre zur Bekämpfung des Coronavirus wird noch mindestens bis zum 20. April aufrecht erhalten: Das machte Kanzleramts-Chef Helge Braun am Freitag deutlich. Auch danach wird nur langsam eine Rückkehr ins „normale“ Leben möglich sein, viele Einschränkungen werden wohl weiterhin aufrecht erhalten. Was aber, wenn man ein Konzert-, Festival- oder Theaterticket für diese Zeit gebucht hat? Fest steht: Man kann sie zurückgeben, wenn das Event ausfallen muss. Die Künstler und Veranstalter hoffen auf Solidarität.

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