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RÜ-Finanz Versicherungsnews

In diesem Jahr ging es Silvester vielerorts ruhiger zu als in anderen Jahren: aufgrund von Corona gab es in vielen Bundesländern und Städten ein Böllerverbot. Aber nicht überall, und so stellt sich für einige Geschädigte wieder die Frage: Welche Versicherung zahlt, wenn durch Knaller und Böller etwas kaputt ging? Achtung: Die Schäden müssen schnellstmöglich gemeldet werden!

Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk ist in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie bundesweit verboten. Das könnte viele Silvester-Fans auf die Idee bringen, sich ihre Böller im Ausland zu besorgen. Doch das birgt Risiken: und kann im schlimmsten Fall sogar einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz bedeuten.

Auch in der aktuellen Situation brechen wieder viele Deutsche in die Skigebiete auf, um zwischen Weihnachten und Neujahr ein wenig Entspannung zu finden. Neben dem richtigen Versicherungs-Schutz sollte dabei aber auch das Thema Corona nicht vernachlässigt werden.

Im Jahr 2022 kommt mit der Übergangspflege im Krankenhaus ein neues Instrument, das Menschen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen auf fremde Hilfe angewiesen sind, unterstützen soll. Das Besondere: Diese steht nicht nur Pflegebedürftigen offen. Gibt es nach einer Behandlung im Krankenhaus Probleme, dass der Betroffene zuhause ausreichend versorgt werden kann, darf er bis zu zehn Tage länger in der Klinik bleiben.

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